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Kinderschutz 


Den Kindern und Jugendlichen, mit denen wir arbeiten, geht es nicht immer ausreichend gut. Dies sicher wahrnehmen und im Kinderschutz sorgfältig und professionell handeln zu können, ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein besonderes Anliegen des Trägers. Die Sicherstellung des Kinderschutzes ist eine Querschnittsaufgabe in allen Arbeitsfeldern.

Alle Mitarbeiter:innen unterschreiben zu Beginn ihrer Tätigkeit beim Träger unser Leitbild und unseren Verhaltenskodex, in denen u.a. Wertschätzung und Respekt vor der persönlichen und auch leiblichen Integrität unserer Klient:innen festgeschrieben sind. Bei Arbeitsaufnahme und dann vierjährlich muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Darüber hinaus hat der Träger ein eigenes Kinderschutzverfahren mit detailliert ausgearbeiteten Arbeitsschritten erstellt, mit welchem alle Mitarbeiter:innen bereits in der Einarbeitungsphase nach ihrer Einstellung durch eine 2-stündige, obligatorische Schulung durch eine Kinderschutzfachkraft (zertifiziert zur „Insofern erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach §8a SGB VIII“) vertraut gemacht werden.

Weiter stehen allen Mitarbeiter:innen aktuell drei Kinderschutzfachkräfte im Träger beratend für Gefährdungseinschätzungen und fachliche Begleitung zur Seite.

Der Träger sorgt für regelmäßige Supervision aller Mitarbeiter:innen, auch dort, wo dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Weiter fördert der Träger die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter:innen, insbesondere zu Themen des Kinderschutzes.


Ansprechpartnerin

Karen Langela
Koordinatorin der Ambulanten Hilfen zur Erziehung, Koordinatorin der Familienlotsen:innen, Sozialraumarbeit, Kinderschutzbeauftragte

Telefon +49 30 29 02 29 26 (kein AB)
Mobil +49 176 61 36 86 10
Fax +49 30 319 89 12 - 19
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