BERATUNG > AMBULANTE HZE

Hilfen zur Erziehung


Ambulante Hilfen zur Erziehung
und Begleiteter Umgang nach dem SGB VIII 

Dort, wo Kinder und Jugendliche mit Eltern oder anderen Erwachsenen in Erziehungsverantwortung zusammenleben, ist der Alltag für alle Familien mitunter eine Herausforderung. Manchmal kann der Druck so groß sein, dass Hilfe von außen wichtig wird. Oft kommt an diesem Punkt eine Vielzahl von Problemen zusammen. Zum Beispiel, wenn mehrere kleine Kinder zu versorgen sind, Eltern sich nicht einig sind über Erziehungsfragen, es viel Streit in der Familie gibt und auch noch andere Belastungen bestehen, wie etwa finanzielle Probleme oder Schwierigkeiten in der Kita oder Schule.

Das Team der Ambulanten Hilfen zur Erziehung bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern unter verschiedenen Paragrafen des SGB VIII vielfältig Unterstützung und Begleitung.

Das Team der Ambulanten Hilfen zur Erziehung bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern unter verschiedenen Paragrafen des SGB VIII vielfältig Unterstützung und Begleitung. Der Vielfalt der Familien begegnen wir dabei mit Wertschätzung und Respekt. Ziel ist immer, möglichst Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten und möglichst positive Lebens- und Entwicklungs-bedingungen für junge Menschen zu erreichen. Dazu setzen wir an den Stärken und Fähigkeiten von Familien sowie an den Ressourcen ihres konkreten Lebensumfeldes an und orientieren uns daran, was Familien sich für sich selbst wünschen. Die Mitbestimmung der jungen Menschen und Eltern sowie ein gutes Arbeitsbündnis mit ihnen sind uns besonders wichtig.

Die Hilfen werden in der Regel aufsuchend umgesetzt und flexibel an die Bedarfe der Familien angepasst. Sie sind antragsgebunden (Antragsstellung durch die Eltern beim zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes) und für die Familien selbst kostenfrei.

Alle Mitarbeiter:innen des Teams sind qualifizierte Fachkräfte mit entsprechendem, abgeschlossenem Hochschulstudium und arbeiten in Festanstellung. Die meisten Mitarbeiter:innen verfügen darüber hinaus über zusätzliche Fort- und Weiterbildungen und auch über eine langjährige Berufserfahrung.

Angebote des Teams der Ambulanten Hilfen zur Erziehung und Begleiteter Umgang: 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

  • Betreuungshilfe (§30 SGB VIII)

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( §35 SGB VIII)

  • Begleiteter Umgang (§18 Abs. 3 SGB VIII)

  • Ambulantes sozialpädagogisches Krisenclearing (§27 Abs. 2 SGB VIII)

  • Aufsuchende Familientherapie (nach § 27 Abs. 3 SGB VIII)

Neben diesen regulären Angeboten kann das Team auch besondere Hilfen anbieten:

  • Familienrat

  • Rückführungsklärung/Rückführungsbegleitung (Rückkehr eines Kindes aus stationärer Unterbringung)

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII 

Arbeitsschwerpunkt in der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Beratung und Begleitung der Eltern/Erziehungsberechtigten rund um Fragen der Erziehung und Entwicklung der Kinder sowie der Organisation und Gestaltung eines familiären Alltages, der die Bedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt. Dabei können ganz unterschiedliche Themen im Vordergrund stehen, wie z.B. Überforderungssituationen im Erziehungsalltag, Streit in der Familie, Geschwisterkonkurrenz, unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern, Paarkonflikte der Eltern und viele andere mehr. Aber auch Themen, die möglicherweise aus der Familie hinausweisen und die - in Absprache und mit dem Einverständnis der einzelnen Familienmitglieder - eine Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen erfordern, wie z.B. Probleme in der Kita oder Schule, Schulden und Probleme, die als Folgen der Verschuldung entstanden sind, eine bestehende Suchtproblematik oder psychische Erkrankung und viele andere mehr. Die Hilfe wird sich stets an diesen individuellen Bedarfen orientieren. Zentraler und ständiger Bezugspunkt in allen Familienhilfen bleibt dabei jedoch immer die Frage danach, wie es den Kindern geht und was die Kinder und Jugendlichen brauchen, um sich gut entwickeln zu können.

Betreuungshilfe nach §30 SGB VIII 

In der Betreuungshilfe steht der junge Mensch an einem kritischen Punkt in seiner Entwicklung im Vordergrund der Arbeit der eingesetzten Fachkräfte. Eltern- oder Familiengespräche finden zwar regelmäßig statt, ähnlich wie in der sozialpädagogischen Familienhilfe, aber in der Frequenz deutlich seltener. Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung und Begleitung des jungen Menschen sowie die Arbeit daran, eine möglichst gute, alters- und entwicklungsgerechte Förderung und Unterstützung eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen zu erreichen. Auch hier können Aufgaben und Inhalte sehr unterschiedlich sein: Konflikte rund um das Thema Schulbesuch oder Ärger mit Mitschüler:innen können zentral sein, aber auch Streit zuhause, mit den Eltern oder Geschwistern, Drogenprobleme und vieles andere mehr. Obgleich in dieser Hilfeform häufiger Einzeltermine mit dem jungen Menschen gemacht werden, bleibt die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ein wichtiger Bestandteil der Hilfe.

Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach §35 SGB VIII 

In der Intensiven sozialpädagogischen Betreuungshilfe werden Jugendliche begleitet, die sich in einer akut gefährdenden und stark problembelasteten Situation befinden und die häufig - aus unterschiedlichen Gründen - ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Familie haben oder sehen, sondern diesen auf der Straße oder in gefährdenden sozialen Milieus suchen. Die Hilfe wird in ihrer Gestaltung pädagogisch stark individualisiert, auf die aktuelle Lebenswelt der/des Jugendlichen bezogen flexibel, mobil und zeitintensiv umgesetzt, um eine Vertrauensbeziehung aufbauen zu können sowie Gefährdungen abbauen zu helfen und gemeinsam nach Alternativen für einen riskanten Lebensstil zu suchen. Auch hier – wie in den anderen ambulanten Hilfen auch – ist die Suche nach und die Erschließung von persönlichen, sozialen, gegebenenfalls auch noch familiären wie auch institutionellen Ressourcen ein wichtiger Bestandteil der Hilfe.

Begleiteter Umgang nach §18 Abs. 3 SGB VIII 

Im begleiteten Umgang werden Kinder von miteinander strittigen, getrennten Eltern darin unterstützt, (wieder) regelmäßig Kontakt mit dem Elternteil zu haben, das nicht (mehr) in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebt. Manchmal bestehen die Bedenken, die einen begleiteten Umgang nötig machen, auch aufseiten des Jugendamtes bzw. des Familiengerichtes. Die Umgänge werden stets sorgfältig durch Vorgespräche mit allen Beteiligten angebahnt, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass das Kind sich möglichst zu jedem Zeitpunkt wohl und sicher fühlen kann. Die Ausgestaltung der Hilfe kann je nach Bedarf im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen: Von begleiteten Übergaben (Kind wird im Beisein der Fachkräfte übergeben oder den Fachkräften übergeben, die es dann wieder dem umgangsnehmenden Elternteil übergeben), begleiteten Umgangskontakten (Fachkräfte sind während der Umgangszeit teilweise dabei oder bleiben in der Nähe) bis hin zu kontrollierten Umgangskontakten (Fachkräfte bleiben zu jedem Zeitpunkt und überall während des Umgangs dabei). Begleitende und regelmäßige Elterngespräche sind in jedem Fall Bestandteil der Hilfe. Angestrebt wird immer eine Klärung der bestehenden Ressentiments, eine funktionierende, möglichst konkrete und schriftliche Umgangsvereinbarung der Eltern sowie perspektivisch eine Verselbständigung der Umgangskontakte. Zentraler Bezugspunkt in der Umsetzung der Hilfe ist für die Fachkräfte stets das Wohl der Kinder.

Krisenclearings nach §27 Abs. 2 SGB VIII 

Ein ambulantes Krisenclearing wird in der Regel direkt vom Kinderschutzteam des Jugendamtes eingesetzt, wenn es zu einer Kinderschutzmeldung kam und unklar ist, ob oder inwiefern überhaupt eine Gefährdung des Kindeswohls besteht, ob ein Kind seinen Lebensmittelpunkt in einer Familie behalten kann und/oder was es bräuchte, damit junge Menschen und ihre Eltern perspektivisch so zusammen leben können, dass es allen (wieder) ausreichend gut geht. Ein Krisenclearing ist eine auf 10 Wochen begrenzte, jedoch häufig mit einer erhöhten Anzahl von Terminen (im Vergleich zu den anderen ambulanten Hilfen zur Erziehung) laufende Hilfe. Eingesetzt sind regelmäßig zwei Fachkräfte im Team. Schwerpunkt ist hier die sozialpädagogische Diagnostik, obwohl auch in dieser Hilfeform mitunter bereits ganz konkrete Unterstützung geleistet wird, um z.B. Termine bei anderen Diensten und Einrichtungen anzuschieben und zu begleiten, die notwendig erscheinen, um die Situation eines Kindes oder einer Familie verbessern zu helfen (wie z.B. beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst , dem Jobcenter oder der Schule). Am Ende eines Clearings steht immer eine fundierte Einschätzung des eingesetzten Fachkräfteteams zu Fragen nach dem Wohl eines jungen Menschen sowie ggf. Empfehlungen für Anschlusshilfen, die notwendig und sinnvoll scheinen.

Familientherapie als Hilfe zur Erziehung
nach §27 Abs. 3 SGB VIII 

Die Familientherapie ist ein therapeutisches Angebot für Familien, in denen die Beziehungssituation zwischen den Familienmitgliedern in eine Schieflage geraten und oft durch Konflikte untereinander sehr belastet ist. Häufig sind einzelne Familienmitglieder mehr oder weniger deutlich in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und der familiäre Zusammenhalt steht insgesamt in Frage.

Zwei Familientherapeut:innen, in der Regel eine weibliche und eine männliche Fachkraft, können mit der Familie in unterschiedlichen Settings an Lösungen arbeiten (Sitzungen mit der ganzen Familie, nur mit den Eltern oder nur mit den Kindern, mit einzelnen Familienmitgliedern oder andere in Absprache mit der Familie). Dazu nehmen sie eine neutrale bzw. allparteiliche Haltung ein, verhelfen der Perspektive jedes Familienmitgliedes zu einer Würdigung im therapeutischen Prozess und beleuchten das Beziehungssystem, in welchem sich eine Familie befindet, entlang verschiedener Fragestellungen. Wie in den anderen Hilfeformen geht es dabei immer auch um die Aktivierung von persönlichen, individuellen und familiären Ressourcen, um die Stärkung von Eltern in ihrer Elternkompetenz sowie um die Suche nach kreativen Lösungen für bestehende Probleme. Familientherapie wird in den Beratungsräumen des Trägers oder in aufsuchender Form (AFT) im Haushalt der Familie angeboten. Die Therapeut:innen haben alle eine mehrjährige, abgeschlossene und anerkannte familientherapeutische Zusatzausbildung und sind i.d.R. langjährig berufserfahren.

Wenn die Kosten für eine Familientherapie von einer Familie selbst übernommen werden können, dann kann sich die Familie ohne Beantragung beim Jugendamt direkt an uns wenden. Eine Familientherapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 SGB VIII kann jedoch auch beim Jugendamt beantragt werden. Sie erstreckt sich meist über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten mit 20 bis 26 Therapieeinheiten pro Jahr.

Familienrat 

Der Familienrat ist ein Angebot für Familien, die sich dadurch kennzeichnen, dass sie über die Kernfamilie hinaus über ein großes System erweiterter Familie verfügen, Schwierigkeiten rund um die Erziehung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen lieber ohne Hilfe von außen lösen und vermutlich, aufgrund der guten familiären Ressourcen, auch selbst lösen können. In der Regel werden zwei Fachkräfte, von denen mindestens eine über die entsprechende Weiterbildung zur Familienrat-Koordinator:in hat, eingesetzt. Diese moderieren dann den Selbstorganisationsprozess der Familie bezogen auf eine konkret formulierte Sorge um einen jungen Menschen.

Diese spezielle Hilfe kann durch das Jugendamt eingeleitet werden, wenn sie für eine Familie als notwendig und geeignet erscheint.

Rückführungen aus stationärer Unterbringung 

Wenn Kinder oder Jugendliche aus stationärer Hilfe zur Erziehung zurück in den elterlichen Haushalt geführt werden sollen, dann sind viele Fragen im Vorfeld zu klären und möglichst optimale Bedingungen dafür zu schaffen, damit eine Reintegration des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie auch gelingen kann. Mitunter sind die personellen und zeitlichen Ressourcen in den Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung allerdings so knapp, dass eine sorgfältige und vollumfängliche Abklärung nicht geleistet werden kann. Die Hilfe ist in zwei Module gegliedert, die aufeinander folgen. Im ersten Modul wird rekapituliert, wie es ursprünglich zur Fremdunterbringung eines Kindes kam, geklärt, inwiefern sich die Bedingungen, die zur Fremdunterbringung geführt hatten, positiv verändert haben und was es ggf. noch bräuchte, damit der Prozess gelingen kann. Im zweiten Modul, wenn einer Rückführung nach der Vorklärung im ersten Modul der Hilfe kein gewichtiger Grund mehr entgegensteht, wird die eigentliche Rückführung begleitet. Diese spezielle Hilfe kann durch das Jugendamt eingeleitet werden, wenn sie für eine erfolgreiche Rückführung eines jungen Menschen in die Herkunftsfamilie als notwendig und geeignet erscheint.


Ansprechpartnerin

Karen Langela
Koordinatorin der Ambulanten Hilfen zur Erziehung, Koordinatorin der Familienlotsen:innen, Sozialraumarbeit, Kinderschutzbeauftragte
Telefon +49 30 29 02 29 26 (kein AB)
Mobil +49 176 61 36 86 10
Fax +49 30 319 89 12 - 19
E-Mail