„Mein Kind soll nicht zum Papa“, „Ich will mein Kind sehen, wann ich will“, „Die Oma will Kontakt mit meinem Kind!“ ... Wenn Eltern sich trennen, gibt es häufig Probleme oder massive Konflikte zu den Fragen des Umgangs mit dem Kind. Wer darf das Kind wann, wo, wie und wie oft sehen und mit ihm zusammen sein?
Bei all den schwierigen Gefühlen und Problemen, die bei einer Trennung auftauchen, können die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes auf der Strecke bleiben. Damit das nicht passiert und wichtige Beziehungen bestehen bleiben und sich weiter entwickeln können, helfen wir dabei, dass das Kind mit seinen wichtigen Bezugspersonen in Kontakt bleibt.
Mit Begleitetem Umgang unterstützen und fördern wir den Kontakt eines Kindes mit seinen Bezugspersonen, die nicht mit ihm zusammenleben – dem anderen Elternteil, einem oder mehreren Geschwistern oder zum Beispiel den Großeltern.
Der Begleitete Umgang wird entweder vom Jugendamt auf Antrag gefördert oder von Familiengerichten festgelegt.
Informieren Sie sich gerne bei uns über den Begleiteten Umgang:
Maria Bleker, Telefon 319 89 12 - 00